Förderansuchen

Online Einreichung

    Wichtiger Hinweis: Die Privatstiftung Kärntner Sparkasse unterstützt ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit gemäß § 34 Bundesabgabenordnung (BAO) vorweisen können.


    Antragsteller


    Projektinformationen


    Projektbeschreibung – inhaltliche Darstellung des Projekts sowie der geplanten Wirkung. (nur PDF, max. 5 MB)


    (nur PDF, max. 5 MB)


    Gemeinnützigkeit & Nachweise

    Als Nachweis akzeptieren wir folgende Unterlagen:

    • Erklärung des Vorstands, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke im Sinne der §§ 34 bis 40 BAO dient UND
    • Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
    • FA-Bestätigung gemäß §§ 34 bis 40 BAO, dass die Statuten oder der Gesellschaftsvertrag den Anforderungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Rechtsträger gemäß § 34 ff BAO entsprechen ODER
    • Bestätigung eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin, dass die Statuten oder der Gesellschaftsvertrag den Anforderungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Rechtsträger gemäß § 34 ff BAO entsprechen

    (nur PDF, max. 5 MB)


    (optional, nur PDF, max. 5 MB)

    Eine Bearbeitung Ihres Förderansuchens erfolgt nur bei vollständiger Vorlage aller geforderten Unterlagen (Gemeinnützigkeitsnachweis bzw. Spendenbegünstigung, Projektbeschreibung sowie Budgetaufstellung).


    Öffentlichkeitsarbeit / Vermarktung

    Bitte beschreiben Sie, wie Sie die Privatstiftung Kärntner Sparkasse im Rahmen Ihres Projekts sichtbar machen möchten (z. B. Aufstellung von Bannern oder Roll-Ups, Logo auf Flyern, Einladungen oder sonstigen Drucksorten, Nennung auf der Website etc.).