Wichtiger Hinweis: Die Privatstiftung Kärntner Sparkasse unterstützt ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit gemäß § 34 Bundesabgabenordnung (BAO) vorweisen können.
Projektbeschreibung – inhaltliche Darstellung des Projekts sowie der geplanten Wirkung. (nur PDF, max. 5 MB)
(nur PDF, max. 5 MB)
Als Nachweis akzeptieren wir folgende Unterlagen:
(optional, nur PDF, max. 5 MB)
Eine Bearbeitung Ihres Förderansuchens erfolgt nur bei vollständiger Vorlage aller geforderten Unterlagen (Gemeinnützigkeitsnachweis bzw. Spendenbegünstigung, Projektbeschreibung sowie Budgetaufstellung).
Bitte beschreiben Sie, wie Sie die Privatstiftung Kärntner Sparkasse im Rahmen Ihres Projekts sichtbar machen möchten (z. B. Aufstellung von Bannern oder Roll-Ups, Logo auf Flyern, Einladungen oder sonstigen Drucksorten, Nennung auf der Website etc.).